- Lernbehinderung.
- Lernbehinderung.Nach den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz gelten in Deutschland solche Kinder und Jugendliche als lernbehindert, die nicht vorrangig sinnesgeschädigt sind und, ohne geistig behindert zu sein, umfänglich und lang dauernd in ihrem Lernvermögen beeinträchtigt sind, dadurch deutlich von der Altersnorm abweichende Leistungen (häufig auch Verhaltensformen) aufweisen und trotz besonderer Hilfen in Grund- und Hauptschule nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können.»Lernbehinderte« Kinder und Jugendliche sind demnach v. a. durch eine herabgesetzte schulische Lernleistung gekennzeichnet, die - jedoch keineswegs immer - mit einem messbaren Intelligenzrückstand verbunden sein kann. Lernbehinderung ist allerdings nicht unbedingt mit einer umfassenden Lernbeeinträchtigung gleichzusetzen, sie kann auch in Form aufgabenspezifischer, sehr wohl ausgleichbarer Lernschwierigkeiten auftreten, bei »normalen« Lernerfolgen auf anderen Gebieten.Mit der eigentlichen Lernbehinderung gehen oft (nicht immer abgrenzbare) Lernstörungen einher, die sich bei ungünstigen Voraussetzungen zu Lernbehinderungen verfestigen und z. B. durch neurologische Dysfunktionen, schwere psychische Belastungen und/oder soziokulturelle Benachteiligungen verursacht sein können. Auch für lernbehinderte Kinder und Jugendliche mit deutlichen Intelligenzrückständen und erheblichem allgemeinem Lern- und Leistungsversagen werden als Ursachen neben Erbfaktoren frühkindliche Hirnschädigungen sowie ungünstige Umweltbedingungen angenommen.Über die Häufigkeit lernbehinderter Kinder und Jugendlicher liegen keine genauen Zahlen vor, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der problematischen Beschulung ausländischer Kinder, deren intellektuelle Fähigkeiten aufgrund der mangelnden Sprachbeherrschung oft unterschätzt werden. Nach einer Schätzung des Deutschen Bildungsrates seien 2,5 % eines schulpflichtigen Jahrgangs als lernbehindert anzusehen; weitere 3-4 % seien durch Lernschwächen und Lernstörungen von Behinderung bedroht; bei etwa 10 % aller Kinder und Jugendlichen treten zeitlich begrenzte Lernschwierigkeiten auf.Mit ihren Förderungsbemühungen sucht die Schule für Lernbehinderte ihre Schüler zu Selbstständigkeit und Verantwortung zu führen und ihnen damit die Wahrnehmung persönlicher Belange wie auch eine bessere Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen, indem sie an die Bedürfnisse und Interessen der Schüler anknüpft, die individuellen Lernvoraussetzungen berücksichtigt, die Anforderungen staffelt und geeignete Lernhilfen bereitstellt. Besonderes Augenmerk gilt der Berufsvorbereitung beziehungsweise der beruflichen Eingliederung der Jugendlichen.Ein weites Problemfeld bildet schließlich die Entwicklung und Erprobung etwaiger Hilfen im Früh- und Elementarbereich mit dem Ziel, dort schon von Lernbehinderung bedrohte Kinder frühestmöglich zu fördern.
Universal-Lexikon. 2012.